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Öffentliche Nutzung des eigenen WLANs eher unerwünscht
methodshop / Pixabay

Öffentliche Nutzung des eigenen WLANs eher unerwünscht

Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden: Zur Einrichtung eines flächendeckenden öffentlichen WLAN-Netzes dürfen Netzbetreiber die WLAN-Router ihrer Kunden nutzen. Denn so lange dem Kunden die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt werde, sei nicht von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen, ...

April 2019

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